Tarif für die Erteilung der staatlichen · Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
§ 1a Tarif für die Erteilung der staatlichen
Einrichtungen des Bundes, die eine Dienstleistung des Bundesamts für Weinbau im Rahmen der Besorgung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben in Anspruch nehmen, ist kein Entgelt zu verrechnen.