Tarif für die Erteilung der staatlichen · Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
§ 2 Tarif für die Erteilung der staatlichen
Die Kosten der Probeneinsendung (wie Porto und Fracht) sowie der Probenzustellung gehen zu Lasten des Antragstellers (Verfügungsberechtigten).
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-09-17