HS-QSG · Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz
§ 35 HS-QSGVerweisungen
11. Abschnitt Inkrafttreten und Vollziehung
In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Bundesgesetze sind Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-05-25