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InvFG 2011 · Investmentfondsgesetz 2011

§ 1 InvFG 2011Anwendungsbereich

1. Teil Allgemeine Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Dieses Bundesgesetz legt Bedingungen fest, zu denen OGAW (§ 2) in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen. Weiters wird festgelegt, zu welchen Bedingungen Andere Sondervermögen, Pensionsinvestmentfonds und Spezialfonds in Österreich unter Bedachtnahme auf § 48 Abs. 3 und 4 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013 , aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-07-29