InvFG 2011 · Investmentfondsgesetz 2011
§ 146 InvFG 2011Berufsgeheimnis
1. Abschnitt
Von der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 FMABG.
InvFG 2011 · Investmentfondsgesetz 2011
1. Abschnitt
Von der FMA oder der Oesterreichischen Nationalbank beauftragte Sachverständige unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Abs. 2 FMABG.