Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

ODGV 2011 · Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

§ 17 ODGV 2011Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte

Abschnitt 3 Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte

In KraftAmtlicher Text

Zum Bezugszeitraum vgl. § 36 Abs. 2.

Unbeschadet der in den §§ 29 und 30 vorgesehenen Schutzklauseln und des in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten Rechtsrahmens für die Marktüberwachung darf der freie Verkehr, die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von ortsbeweglichen Druckgeräten, die dieser Verordnung oder einer Rechtsvorschrift eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, mit welcher dieser die Richtlinie 2010/35/EU in sein nationales Recht umgesetzt hat, entsprechen, nicht verboten, beschränkt oder behindert werden.