ODGV 2011 · Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011
§ 4 ODGV 2011Anlagenbezogene Anforderungen
Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zum Bezugszeitraum vgl. § 36 Abs. 2.
Durch diese Verordnung bleiben anlagenbezogene Anforderungen für die mittel- oder langfristige Lagerung oder die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte in Anlagen, welche keine zusätzlichen Anforderungen für die ortsbeweglichen Druckgeräte selbst festlegen, unberührt.