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ODGV 2011 · Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011

§ 4 ODGV 2011Anlagenbezogene Anforderungen

Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Zum Bezugszeitraum vgl. § 36 Abs. 2.

Durch diese Verordnung bleiben anlagenbezogene Anforderungen für die mittel- oder langfristige Lagerung oder die Verwendung ortsbeweglicher Druckgeräte in Anlagen, welche keine zusätzlichen Anforderungen für die ortsbeweglichen Druckgeräte selbst festlegen, unberührt.