§ 2 Prozentsätze für die Verteilung der ErtrZu § 9 Abs. 1 FAG 2008 Zu Paragraph 9, Absatz eins, FAG 2008
Die Erträge der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:
Bund
Länder
Gemeinden
Abgaben mit einheitlichem Schlüssel:
67,417
20,700
11,883