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Prozentsätze für die Verteilung der Ertr · Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014

§ 2 Prozentsätze für die Verteilung der ErtrZu § 9 Abs. 1 FAG 2008 Zu Paragraph 9, Absatz eins, FAG 2008

In KraftAmtlicher Text

Die Erträge der Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:

Bund

Länder

Gemeinden

Abgaben mit einheitlichem Schlüssel:

67,417

20,700

11,883