§ 3 Prozentsätze für die Verteilung der ErtrZu § 9 Abs. 7 Z 5 FAG 2008 Zu Paragraph 9, Absatz 7, Ziffer 5, FAG 2008
(1) Die Teile der auf die Länder und Gemeinden entfallenden Erträge an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel mit Ausnahme des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft und mit Ausnahme der auf die Länder entfallenden Anteile an der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden auf die Länder und länderweise auf die Gemeinden nach den folgenden Schlüsseln aufgeteilt:
Länder
Gemeinden
nach der Volkszahl
77,017%
17,235 %
nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel
-
58,515 %
nach Fixschlüsseln
22,983%
24,250 %
Bei den Ertragsanteilen der Länder werden 1 780 500 000 Euro von den nach der Volkszahl zu verteilenden Mitteln abgezogen und den nach dem Fixschlüssel zu verteilenden Mitteln hinzugerechnet.
(2) Von den nach Fixschlüsseln zu verteilenden Mitteln werden bei den Ländern ein Betrag in Höhe von 0,949 % und bei den Gemeinden als Getränkesteuerausgleich ein Betrag in Höhe von 1,888 % des Aufkommens an der Umsatzsteuer nach Abzug des in § 8 Abs. 2 Z 1 FAG 2008 genannten Betrages als Anteile an der Umsatzsteuer in folgenden Verhältnissen verteilt:
Länder
Gemeinden
Burgenland
2,572 %
2,505 %
Kärnten
6,897 %
8,496 %
Niederösterreich
14,451 %
15,185 %
Oberösterreich
13,692 %
14,587 %
Salzburg
6,429 %
9,426 %
Steiermark
12,884 %
13,086 %
Tirol
7,982 %
14,512 %
Vorarlberg
3,717 %
4,811 %
Wien
31,376 %
17,392 %
und die verbleibenden Anteile in folgendem Verhältnis:
Länder
Gemeinden
Burgenland
3,250 %
1,260 %
Kärnten
6,881 %
5,291 %
Niederösterreich
17,898 %
13,549 %
Oberösterreich
15,829 %
16,499 %
Salzburg
6,976 %
8,251 %
Steiermark
13,744 %
9,338 %
Tirol
8,813 %
8,939 %
Vorarlberg
4,923 %
5,981 %
Wien
21,686 %
30,892 %
(3) Der Anteil des Landes Vorarlberg am Ertrag der Umsatzsteuer wird in acht gleichen Halbjahresraten um insgesamt 39,97 Millionen Euro zu Lasten aller anderen Länder erhöht. Dieser Vorweganteil verringert die Anteile der anderen Länder am Ertrag der Umsatzsteuer in folgendem Verhältnis:
Burgenland
5,43 %
Kärnten
10,80 %
Niederösterreich
23,07 %
Oberösterreich
14,90 %
Salzburg
9,72 %
Steiermark
16,39 %
Tirol
11,98 %
Wien
7,71 %
Die erste Halbjahresrate wird erstmals bei der auf den Baubeginn der Umfahrung Feldkirch-Süd folgenden Überweisung der Vorschüsse auf die Ertragsanteile überwiesen. Die restlichen sieben Halbjahresraten sind jeweils in Abständen von sechs Monaten zu überweisen. Durch einen späteren – auch nach 2014 gelegenen – Baubeginn wird der Anspruch des Landes Vorarlberg auf den Vorweganteil in Höhe von 39,97 Millionen Euro nicht berührt.
Verweist auf
- Prozentsätze für die Verteilung der Ertr Art. 8