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4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

§ 2 4. DeRiMVMeldeinhalt

1. Hauptstück Derivate-Meldungen

In KraftAmtlicher Text

Ist erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. März 2020 anzuwenden (vgl. § 36 Abs. 7).

Die Meldungen haben für jeden von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW Angaben betreffend das Gesamtrisiko als Prozentsatz des jeweiligen Nettovermögens unter Anführung des Fondsnamens und der International Securities Identification Number (ISIN) in der Form einer Gesamtaufstellung der Verwaltungsgesellschaft zu enthalten. Es ist insbesondere der höchste Prozentsatz der abgelaufenen Periode zu melden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-01-01