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4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

§ 28b 4. DeRiMVStresstests für Liquiditätsrisiken

5. Hauptstück Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten

In KraftAmtlicher Text

Hinsichtlich der Entwicklung, Ausgestaltung und Anwendung angemessener Stresstestverfahren, welche regelmäßig das mit den Sicherheiten verbundene Liquiditätsrisiko unter normalen und außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen feststellen können, ist § 6 der Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfteverordnung – WPV, BGBl. II Nr. 101/2013 in der jeweils geltenden Fassung, maßgeblich.