4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung
§ 28b 4. DeRiMVStresstests für Liquiditätsrisiken
5. Hauptstück Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten
Hinsichtlich der Entwicklung, Ausgestaltung und Anwendung angemessener Stresstestverfahren, welche regelmäßig das mit den Sicherheiten verbundene Liquiditätsrisiko unter normalen und außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen feststellen können, ist § 6 der Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfteverordnung – WPV, BGBl. II Nr. 101/2013 in der jeweils geltenden Fassung, maßgeblich.