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4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

§ 6 4. DeRiMVAusnahme bei bestimmten in Kombination gehaltenen Derivaten

1. Abschnitt Umrechnungsmethoden

In KraftAmtlicher Text

Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment weiters nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Das kombinierte Halten von einem Derivat sowie von Geld oder risikolosen geldäquivalenten Finanzinstrumenten entspricht der Kassa-Position des dem Derivat zu Grunde liegenden Finanzinstruments.

2. Das Derivat erzeugt kein zusätzliches Gesamtrisiko, Leverage oder Marktrisiko.