4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung
§ 6 4. DeRiMVAusnahme bei bestimmten in Kombination gehaltenen Derivaten
1. Abschnitt Umrechnungsmethoden
Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment weiters nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Das kombinierte Halten von einem Derivat sowie von Geld oder risikolosen geldäquivalenten Finanzinstrumenten entspricht der Kassa-Position des dem Derivat zu Grunde liegenden Finanzinstruments.
2. Das Derivat erzeugt kein zusätzliches Gesamtrisiko, Leverage oder Marktrisiko.