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4. DeRiMV · 4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

§ 6 4. DeRiMVAusnahme bei bestimmten in Kombination gehaltenen Derivaten

1. Abschnitt Umrechnungsmethoden

ДействуетОфициальный текст

Ein Derivat ist bei der Berechnung des Commitment weiters nicht zu berücksichtigen, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

1. Das kombinierte Halten von einem Derivat sowie von Geld oder risikolosen geldäquivalenten Finanzinstrumenten entspricht der Kassa-Position des dem Derivat zu Grunde liegenden Finanzinstruments.

2. Das Derivat erzeugt kein zusätzliches Gesamtrisiko, Leverage oder Marktrisiko.