§ 10 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - DurchfüRegelung von Streitfragen
Artikel 10
Streitfragen hinsichtlich der Interpretation und Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt.