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Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchfü · Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F)

§ 9 Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - DurchfüSprache

Artikel 9

In KraftAmtlicher Text

1. Zur Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden die in den Abschnitten III und IV des Abkommens und in Artikel 3 des Durchführungsprotokolls vorgesehenen Unterlagen in folgenden Sprachen abgefasst:

- österreichische Partei : in deutscher Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Russische

- russische Partei : in russischer Sprache mit beigelegter Übersetzung ins Deutsche.

2. Konsultationen zwischen den zuständigen Behörden der Parteien in Fragen des Durchführungsprotokolls finden in deutscher oder russischer Sprache statt.