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Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordm · Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien)

§ 0 Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordm

In KraftAmtlicher Text

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und der Regierung der Republik Mazedonien zur Durchführung des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007

StF: BGBl. III Nr. 146/2011

Die Regierung der Republik Österreich vertreten durch die Bundesministerin für Inneres und die Regierung der Republik Mazedonien haben gemäß Artikel 19 des Abkommens über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 334/1 – L 334/24 vom 19.12.2007, (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt) vom 8. November 2007, vereinbart wie folgt:

Das Protokoll ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 18. Juli 2011 in Kraft getreten.