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Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordm · Rückübernahmeabkommen – Protokoll (Nordmazedonien)

§ 1 Rückübernahmeabkommen – Protokoll (NordmZuständige Behörden

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

1. Die zuständige Behörde für die Einbringung und Behandlung von Rückübernahme- und Durchbeförderungsanträgen gemäß Artikel 6 und 13 des Rückübernahmeabkommens auf österreichischer Seite ist:

Bundesministerium für Inneres

Abteilung II/3

Minoritenplatz 9

1014 Wien

Tel. Nr. + 43 1 53126 3556

Fax Nr. + 43 1 53126 3136

2. Die zuständige Behörde für die Einbringung und Behandlung von Rückübernahme- und Durchbeförderungsanträgen gemäß Artikel 6 und 13 des Rückübernahmeabkommens auf mazedonischer Seite ist:

Innenministerium der Republik Mazedonien

Sektor für Grenzangelegenheiten und Migration

Sektor für Fremdenangelegenheiten und Rückübernahme

Dimce Mircev bb

1000 Skopie

Tel. Nr. + 389 2 314 3038

Fax Nr. + 389 2 322 3803, + 389 2 314 2434

3. Die Vertragsparteien teilen einander alle Änderungen im Zusammenhang mit den unter diesem Artikel angeführten Behörden und zuständigen Stellen auf diplomatischem Wege umgehend mit.