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Verbot der Verwendung von Bisphenol A in · Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Beruhigungssaugern und Beißringen

§ 1 Verbot der Verwendung von Bisphenol A in

In KraftAmtlicher Text

(1) Gegenstand dieser Verordnung sind Beruhigungssauger und Beißringe (Gebrauchsgegenstände gemäß § 3 Z 7 lit. c LMSVG).

(2) Es ist verboten, Beruhigungssauger und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder in Verkehr zu bringen.