§ 2 Verbot der Verwendung von Bisphenol A in
(1) Diese Verordnung tritt drei Monate nach dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Beruhigungssauger und Beißringe, die nicht dieser Verordnung entsprechen, dürfen bis zum Abbau der Bestände in Verkehr gebracht werden.