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EDM-Aufwandersatzverordnung · EDM-Aufwandersatzverordnung

§ 12 EDM-AufwandersatzverordnungÜbergangsbestimmung

4. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Für das Kalenderjahr 2012 kann eine Vorschaurechnung gemäß § 5 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 entfallen, wenn den jeweiligen genehmigten Sammel- und Verwertungssystemen als Zahlungsverpflichteten gemäß den §§ 4 und 7 die zu erwartetenden Kosten nachweislich mitgeteilt wurden.