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Eröffnungsbilanzverordnung · Eröffnungsbilanzverordnung

§ 22 EröffnungsbilanzverordnungNettovermögen

7. Abschnitt Nettovermögen, Bundeshaftungen und zukünftige Pensionsaufwendungen des Bundes

In KraftAmtlicher Text

Der Saldo aus der Summe der aktivierten Vermögenswerte abzüglich der Summe der passivierten Fremdmittel ist als Saldo aus der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Jänner 2013 unter dem Nettovermögen auszuweisen.