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ÖSVO 2012 · Ökostromverordnung 2012

§ 3 ÖSVO 2012Geltungsdauer der Preise

In KraftAmtlicher Text

Ist auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 - ÖSET-VO 2012, BGBl. II Nr. 307/2012 , bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten der ÖSET-VO 2012 gestellt werden, nicht mehr anzuwenden (vgl. § 14 Abs. 2 ÖSET-VO 2012).

Die in dieser Verordnung enthaltenen Preise gelten gemäß § 11 Abs. 2a ÖSG

1. für Anlagen gemäß §§ 5 bis 7 und 11 für einen Zeitraum von 13 Jahren und

2. für Anlagen gemäß §§ 8 bis 10 für einen Zeitraum von 15 Jahren

ab Inbetriebnahme der Anlage.