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ÖSVO 2012 · Ökostromverordnung 2012

§ 7 ÖSVO 2012Preis für Ökostrom aus Geothermie

In KraftAmtlicher Text

Ist auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 - ÖSET-VO 2012, BGBl. II Nr. 307/2012 , bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten der ÖSET-VO 2012 gestellt werden, nicht mehr anzuwenden (vgl. § 14 Abs. 2 ÖSET-VO 2012).

Für die Abnahme elektrischer Energie aus Geothermie wird ein Preis von 7,5 Cent/kWh bestimmt.