§ 17 BFVVerweisungen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Verordnungen sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Verordnungen sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.