Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Errichtung des Funktionalen Luftraumbloc · Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“

§ 19 Errichtung des Funktionalen LuftraumblocBeendigung

Artikel 19

In KraftAmtlicher Text

1. Dieses Übereinkommen kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen aller Vertragsstaaten beendet werden.

2. Die Beendigung wird erst wirksam, wenn alle gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Rahmen dieses Übereinkommens erfüllt worden sind.