Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Errichtung des Funktionalen Luftraumbloc · Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“

§ 19 Errichtung des Funktionalen LuftraumblocBeendigung

Artikel 19

ДействуетОфициальный текст

1. Dieses Übereinkommen kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen aller Vertragsstaaten beendet werden.

2. Die Beendigung wird erst wirksam, wenn alle gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Rahmen dieses Übereinkommens erfüllt worden sind.