Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Förderung, Bereitstellung und Nutzung vo · Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen

§ 19 Förderung, Bereitstellung und Nutzung voVerantwortung und Haftung

Artikel 19

In KraftAmtlicher Text

Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 20 Abs. 5.

(1) Die Parteien sind verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Abkommens.

(2) Falls es Unklarheiten darüber gibt, ob eine Verpflichtung dieses Abkommens entweder in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten fällt, liefern auf Anfrage der Vereinigten Staaten von Amerika die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen. Falls die gelieferten Informationen nicht zweckdienlich oder widersprüchlich sind, hat dies die gesamtschuldnerischen Haftung zur Folge.