BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 141 BVergGVS 2012Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
4. Teil Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt.