BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 27 BVergGVS 2012Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen auf Grund einer Rahmenvereinbarung Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Vergabe von Aufträgen , auf Grund einer Rahmenvereinbarung
2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich
Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung oder eines Verhandlungsverfahrens gemäß den §§ 24 und 25 abgeschlossen wurde.