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BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

§ 52 BVergGVS 2012Angebotsfristen

2. Unterabschnitt Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

In KraftAmtlicher Text

Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung beträgt die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang der Angebote mindestens 40 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und endet mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Angebote spätestens eingehen müssen.