BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 6 BVergGVS 2012Lieferaufträge
1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
Lieferaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf, mit oder ohne Kaufoption, von Waren, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen und der Installation, ist.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-10-01