BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 7 BVergGVS 2012Dienstleistungsaufträge
1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.