KostbeV · Kostenbeschränkungsverordnung
§ 9 KostbeVEntgelte
Alle in dieser Verordnung genannten Euro-Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in § 4 genannten Euro-Beträge entsprechen den verbrauchsabhängigen Entgelten für mobile Datendienste.