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Automatenglücksspielverordnung · Automatenglücksspielverordnung

§ 2 AutomatenglücksspielverordnungPersonenbezogene Bezeichnungen

1. Teil Allgemeiner Teil

In KraftAmtlicher Text

Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft (vgl. § 53 Abs. 4).

Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.