Automatenglücksspielverordnung · Automatenglücksspielverordnung
§ 2 AutomatenglücksspielverordnungPersonenbezogene Bezeichnungen
1. Teil Allgemeiner Teil
Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft (vgl. § 53 Abs. 4).
Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.