Automatenglücksspielverordnung · Automatenglücksspielverordnung
§ 47 AutomatenglücksspielverordnungVerifikation von Jackpot-Controllern
5. Teil Sonderbestimmungen für Glücksspielautomaten in Spielbanken
Um die Integrität der verwendeten Software zu gewährleisten gilt § 24 Abs. 2, 3 und 6 für Jackpot-Controller sinngemäß.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-07-01