IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 16 IG-L-MKV 2012Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen
1. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und Immissionszielwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Reduzierung der Exposition
Sofern die Abschnitte 2 bis 7 keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des 1. Abschnitts sinngemäß.