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IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012

§ 17 IG-L-MKV 2012Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete

2. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit

In KraftAmtlicher Text

Jedes Bundesland ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von Staubniederschlag sowie Pb und Cd im Staubniederschlag im Hinblick auf die Überwachung der Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit.