IG-L-MKV 2012 · IG-L–Messkonzeptverordnung 2012
§ 18 IG-L-MKV 2012Referenzmethoden für die Messung
2. Abschnitt Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit
Für die Messung des Staubniederschlags sowie die Probenahme von Pb und Cd im Staubniederschlag ist ein Messverfahren gemäß Anlage 1 anzuwenden.