§ 0 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Tadschikistan)
StF: BGBl. III Nr. 76/2012 (NR: GP XXIV RV 1411 AB 1454 S. 124. BR: AB 8587 S. 801. )
BGBl. III Nr. 96/2021 (NR: GP XXVII RV 54 AB 244 S. 43. BR: AB 10370 S. 910. )
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Tadschikistan, geleitet von dem Wunsche, die wirtschaftliche, wissenschaftliche, technische und kulturelle Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu entwickeln und zu verbessern, haben beschlossen das folgende Abkommen abzuschließen und haben Folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. April 2012 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Juli 2012 in Kraft.