Prüfungsordnung AHS · Prüfungsordnung AHS
§ 1 Prüfungsordnung AHSGeltungsbereich
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1.
Diese Verordnung gilt für die öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten allgemein bildenden höheren Schulen (einschließlich der Sonderformen, ausgenommen die als Sonderformen für Berufstätige geführten Schulen) und regelt die Durchführung der Reifeprüfung.