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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 35d Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

4b. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei 4b. Unterabschnitt, Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. die besuchte schulautonome Vertiefung oder

2. die besuchte schulautonome Vertiefung und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Marketing sowie Verkaufs- und Dienstleistungsmanagement“ oder

3. höchstens zwei Pflichtgegenstände aus dem Cluster „Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei“ und einen weiteren Pflichtgegenstand.