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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 0 Prüfungsordnung BMHS20c. Unterabschnitt Diplomprüfung für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 20c. Unterabschnitt, Diplomprüfung für den Lehrgang der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 177/2012

BGBl. II Nr. 265/2012

BGBl. II Nr. 160/2015

BGBl. II Nr. 30/2017

BGBl. II Nr. 231/2018

BGBl. II Nr. 107/2019

BGBl. II Nr. 465/2020

BGBl. II Nr. 527/2021

BGBl. II Nr. 175/2022

BGBl. II Nr. 2/2023

BGBl. II Nr. 150/2023

BGBl. II Nr. 160/2023

BGBl. II Nr. 207/2023

BGBl. II Nr. 362/2023

BGBl. II Nr. 296/2024

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012 , wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt

Vorprüfung

§ 4.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt

Hauptprüfung

1. Unterabschnitt

Abschließende Arbeit

§ 7.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit)

§ 8.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 9.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 10.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt

Klausurprüfung

§ 11.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ (als Unterrichtssprache) an höheren Schulen

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen

§ 17.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen

§ 18.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 19.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt

Mündliche Prüfung

§ 19a.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 20.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 21.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 22.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 23.

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt

(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 24.

Diplomarbeit

§ 25.

Klausurprüfung

§ 26.

Mündliche Prüfung

2. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

(ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)

(Anm.: § 27 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 28.

Klausurprüfung

§ 29.

Mündliche Prüfung

3. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen

(ausgenommen die Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen)

(Anm.: § 30 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 31.

Klausurprüfung

§ 32.

Mündliche Prüfung

3a. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an den Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen

(Anm.: § 32a aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 32b.

Klausurprüfung

§ 32c.

Mündliche Prüfung

4. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode

(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 33.

Diplomarbeit

§ 34.

Klausurprüfung

§ 35.

Mündliche Prüfung

4a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung

§ 35a.

Diplomarbeit

§ 35b.

Klausurprüfung

§ 35c.

Mündliche Prüfung

4b. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei

§ 35d.

Diplomarbeit

§ 35e.

Klausurprüfung

§ 35f.

Mündliche Prüfung

5. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Fachschule für Mode

(Anm.: § 36 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 37.

Klausurprüfung

§ 38.

Mündliche Prüfung

6. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

§ 39.

Diplomarbeit

§ 40.

Klausurprüfung

§ 41.

Mündliche Prüfung

7. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus

(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 42.

Vorprüfung

§ 43.

Diplomarbeit

§ 44.

Klausurprüfung

§ 45.

Mündliche Prüfung

8. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule

(Anm.: § 46 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 47.

Klausurprüfung

§ 48.

Mündliche Prüfung

9. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Hotelfachschule

(Anm.: § 49 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 50.

Klausurprüfung

§ 51.

Mündliche Prüfung

9a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation

§ 51a.

Diplomarbeit

§ 51b.

Klausurprüfung

§ 51c.

Mündliche Prüfung

10. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

(einschließlich des Aufbaulehrganges und des Aufbaulehrganges für Hörbeeinträchtigte; ausgenommen die Fachrichtungen „Kommunikations- und Mediendesign“, „Sozialmanagement“, „Kultur- und Kongressmanagement“, „Umwelt und Wirtschaft“ sowie „Wasser- und Kommunalwirtschaft“)

§ 52.

Vorprüfung

§ 53.

Diplomarbeit

§ 54.

Klausurprüfung

§ 55.

Mündliche Prüfung

10a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“

§ 55a.

Diplomarbeit

§ 55b.

Klausurprüfung

§ 55c.

Mündliche Prüfung

10b. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“

§ 55d.

Diplomarbeit

§ 55e.

Klausurprüfung

§ 55f.

Mündliche Prüfung

11. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“

§ 56.

Diplomarbeit

§ 57.

Klausurprüfung

§ 58.

Mündliche Prüfung

12. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“

§ 59.

Diplomarbeit

§ 60.

Klausurprüfung

§ 61.

Mündliche Prüfung

12a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe –

Fachrichtung „Wasser- und Kommunalwirtschaft“

§ 61a.

Diplomarbeit

§ 61b.

Klausurprüfung

§ 61c.

Mündliche Prüfung

13. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe

(einschließlich der dreijährigen Fachschule für Hörbeeinträchtigte)

(Anm.: § 62 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 63.

Klausurprüfung

§ 64.

Mündliche Prüfung

14. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe

(Anm.: § 65 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 66.

Klausurprüfung

§ 67.

Mündliche Prüfung

14a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

§ 67a.

Vorprüfung

§ 67b.

Diplomarbeit

§ 67c.

Klausurprüfung

§ 67d.

Mündliche Prüfung

14b. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung

§ 67f.

Klausurprüfung

§ 67g.

Mündliche Prüfung

15. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie

(einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Handelsakademie Digital Business, die Handelsakademie – European and International Business, die Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik, die Handelsakademie – Industrial Business und die Handelsakademie – Wirtschaft und Recht)

§ 68.

Diplomarbeit

§ 69.

Klausurprüfung

§ 70.

Mündliche Prüfung

15a. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie Digital Business

§ 70a.

Diplomarbeit

§ 70b.

Klausurprüfung

§ 70c.

Mündliche Prüfung

15b. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – European and International Business

§ 70d.

Diplomarbeit

§ 70e.

Klausurprüfung

§ 70f.

Mündliche Prüfung

15c. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik

§ 70g.

Diplomarbeit

§ 70h.

Klausurprüfung

§ 70i.

Mündliche Prüfung

15d. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Industrial Business

§ 70j.

Diplomarbeit

§ 70k.

Klausurprüfung

§ 70l.

Mündliche Prüfung

15e. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – Wirtschaft und Recht

§ 70m.

Diplomarbeit

§ 70n.

Klausurprüfung

§ 70o.

Mündliche Prüfung

16. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Handelsschule

(Anm.: § 71 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 72.

Klausurprüfung

§ 73.

Mündliche Prüfung

17. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 74.

Diplomarbeit

§ 75.

Klausurprüfung

§ 76.

Mündliche Prüfung

18. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung für Elementarpädagogik (Zusatzausbildung Hortpädagogik) an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 77.

Diplomarbeit

§ 78.

Klausurprüfung

§ 79.

Mündliche Prüfung

19. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 80.

Diplomarbeit

§ 81.

Klausurprüfung

§ 82.

Mündliche Prüfung

20. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 83.

Diplomarbeit

§ 84.

Klausurprüfung

§ 85.

Mündliche Prüfung

20a. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Früherziehung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 85a.

Diplomarbeit

§ 85b.

Klausurprüfung

§ 85c.

Mündliche Prüfung

20b. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung für den Aufbaulehrgang an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 85d.

Diplomarbeit

§ 85e.

Klausurprüfung

§ 85f.

Mündliche Prüfung

§ 85g.

Diplomarbeit

§ 85h.

Klausurprüfung

§ 85i.

Mündliche Prüfung

21. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 86.

Diplomarbeit

§ 87.

Klausurprüfung

§ 88.

Mündliche Prüfung

21a. Unterabschnitt

Abschlussprüfung an der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe

(Anm.: § 88a aufgehoben durch BGBl. II Nr. 296/2024 )

§ 88b.

Klausurprüfung

§ 88c.

Mündliche Prüfung

22. Unterabschnitt

Reife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt

(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 89.

Diplomarbeit

§ 90.

Klausurprüfung

§ 91.

Mündliche Prüfung“

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 92.

Übergangsbestimmung

§ 93.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018)

(Anm.: Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den fünfjährigen Langformen der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018))

(Anm.: § 93a.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den Aufbaulehrgängen der Handelsakademie im Haupttermin 2016)

§ 94.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 16 (Abschlussprüfung an der Handelsschule im Haupttermin 2016)

§ 95.

Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 93)

Anlage 2 (zu § 94)

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-11-01