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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 61a Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

12a. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Wasser- und Kommunalwirtschaft“ 12a. Unterabschnitt, Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Wasser- und Kommunalwirtschaft“

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen Pflichtgegenstand, ausgenommen den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“, in Kombination mit dem Pflichtgegenstand

1. „Betriebswirtschaft und Umweltmanagement“ oder

2. „Angewandte Biologie, Gewässerökologie und ökologische Umweltanalytik“ oder

3. „Angewandte Chemie, Wasserbehandlung und chemische Umweltanalytik“ oder

4. „Angewandte Physik, Hydrotechnik und Umweltmess- und Regeltechnik“ oder

5. „Landschafts- und Raumplanung“.