Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS
§ 72 Prüfungsordnung BMHSKlausurprüfung
16. Unterabschnitt Abschlussprüfung an der Handelsschule
zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 2
(1) Die Klausurprüfung umfasst
1. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ (180 Minuten, schriftlich) und
2. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ (240 Minuten, schriftlich und praktisch).
(2) Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-11-01