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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 72 Prüfungsordnung BMHSKlausurprüfung

16. Unterabschnitt Abschlussprüfung an der Handelsschule

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 2

(1) Die Klausurprüfung umfasst

1. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ (180 Minuten, schriftlich) und

2. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ (240 Minuten, schriftlich und praktisch).

(2) Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ gemäß Abs. 1 Z 2 umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2024-11-01