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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 51a Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

9a. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation 9a. Unterabschnitt, Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 4 Z 3

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten zwei oder drei der folgenden Pflichtgegenstände:

1. „Betriebswirtschaft“,

2. „Werkstofflehre und -analyse“,

3. „Präsentation“,

4. „Produktdesign“,

5. „Medienwerkstatt“ und

6. „Produktmanagement und Projektatelier