Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS
§ 66 Prüfungsordnung BMHSKlausurprüfung
14. Unterabschnitt Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe
zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 2
Die Klausurprüfung umfasst
1. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ (180 Minuten, schriftlich) und
2. eine Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ (180 Minuten, schriftlich).
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2024-11-01