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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 70d Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

15b. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie – European and International Business

In KraftAmtlicher Text

(1) Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst einen oder mehrere Pflichtgegenstände des Erweiterungsbereiches „European and International Business“.

(2) Nach Wahl der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten kann das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ zusätzlich einen Pflichtgegenstand des Stammbereiches (ausgenommen den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“) umfassen.