Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 80 Prüfungsordnung BMHSReife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Diplomarbeit Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, Diplomarbeit

19. Unterabschnitt

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 4 Z 3

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten einen oder zwei Pflichtgegenstände.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2018-09-01