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Prüfungsordnung BMHS · Prüfungsordnung BMHS

§ 55d Prüfungsordnung BMHSDiplomarbeit

10b. Unterabschnitt Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“ 10b. Unterabschnitt, Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 4 Z 3

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten

1. den Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ oder

2. den Pflichtgegenstand „Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie“ oder

3. den Pflichtgegenstand „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“ oder

4. den Pflichtgegenstand gemäß Z 1, 2 oder 3 und einen zweiten Pflichtgegenstand.