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SKP-V 2012 · Spezielle Kommunikationsparameter-Verordnung 2012

§ 18 SKP-V 2012Nutzung

Identifizierungscode für ein öffentliches mobiles Tetra Netz (Tetra Mobile Network Code – T-MNC)

In KraftAmtlicher Text

(1) Ein zugeteilter T-MNC darf ausschließlich für das in der Zuteilung angegebene mobile Tetra Kommunikationsnetz genutzt werden.

(2) Der Zuteilungsinhaber hat den zugeteilten T-MNC innerhalb von 12 Monaten nach der Zuteilung in seinem mobilen Tetra Kommunikationsnetz zu nutzen.

(3) Die Nutzung eines zugeteilten T-MNC darf nicht länger als drei Monate unterbrochen sein.